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Notfallakte

Ist Ihr Unternehmen jederzeit handlungsfähig – auch ohne Sie als Geschäftsführer/ in

Das ist die entscheidende Frage. Eine längere Krankheit oder ein plötzlicher Unfall – das kann jedem passieren. Auch der Kopf eines Unternehmens kann für längere Zeit ausfallen. Kritisch wird es, wenn der Betrieb ganz auf diese eine Person ausgerichtet ist. Dann sollten folgende Fragen unbedingt geklärt sein:

  • Wer ist zeichnungsberechtigt, um etwa Rechnungen bezahlen zu können?
  • Wer ist vertretungsberechtigt, um beispielsweise Verträge abzuschließen?
  • Wer ist berechtigt, Mitarbeiter einzustellen oder zu kündigen?
  • Wer hat eine Bankvollmacht und Zugang zu wichtigen Dokumenten?

Damit der Betrieb weiterlaufen kann, sind ganz gezielt Vollmachten zu formulieren – individuell abgestimmt auf das Unternehmen, seine Geschäfte und die Branche.

Die Notfallakte – für den Fall der Fälle

In einer Notfallakte werden für den Fall, dass die Geschäftsführung länger ausfällt, die nötigen Schritte festgelegt und die erforderlichen Unterlagen bereitgehalten. Alles Nötige immer griffbereit – in der Notfallakte:

  • Notwendige Handlungsanweisungen und Vollmachten
  • Zugriff auf wichtige Dokumente wie: Gesellschaftsvertrag, Geschäftsplan, Organisationsstruktur, Versicherungspolicen, Vermögensaufstellung
  • Verbindlichkeiten des Unternehmens wie: Kredit-, Leasing- und Mietverträge, Liefer- und Abnahmeverträge, Lohnzahlungen und Arbeitsverträge, Bankeinzug für laufende Kosten
  • Wichtige Daten wie: Zugangscodes, Passwörter, Adressen
  • Testament, Erbvertrag, Nachfolgeregelung für die Geschäftsführung

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Lösungen für diese Themen – exakt abgestimmt auf Ihr Unternehmen und Ihre Situation.

Ihr Vorteil: Sicherheit und Transparenz

  • Handlungsfähigkeit des Betriebs ist jederzeit gesichert
  • Absicherung von Existenz- und Vermögensrisiken des Unternehmers und seiner Familie
  • Sicherung der Arbeitsplätze
  • Transparenz für Entscheidungen und Handlungsnotwendigkeiten auch bei Kreditverhandlungen, Versicherungsschadensfällen oder Rechtsstreitigkeiten

Mit dem Notfallakte wird dafür bereits eine wichtige Voraussetzung erbracht. Im Rahmen der Notfallakte-Beratung ist es sinnvoll, gegebenenfalls auch gleich eine auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Nachfolgeregelung zu erarbeiten.

Fahrplan – in 3 Schritten zum Notfallakte

Ohne großen Aufwand können Sie Ihr Unternehmen für den Ernstfall mit einem individuell erstellten Notfallakte absichern. Die softwarebasierte gemeinschaftliche Erstellung dieser Notfallakte ermöglicht eine effektive und zeitsparende Erstellung dieser wichtigen Notfallakte.

  1. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
  2. Bei dem Beratungstermin werden Details besprochen und geklärt, was für einen vollständigen Notfallakte in Ihrem individuellen Fall noch an Unterlagen, Informationen und Vollmachten fehlt. Für die rechtssichere Ausgestaltung ziehen wir bei Bedarf Notare oder Rechtsanwälte zur Lösung Ihrer Fragen hinzu.
  3. Als Ergebnis der Beratung erhalten Sie Ihre digitale Notfallakte, in dem alle wichtigen Dokumente zusammengeführt sind und die entsprechenden Personen jederzeit zugreifen können.
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